Glossar — alle Begriffe rund um Stromvergleich
Was bedeutet Grundpreis? Wie funktioniert der Wechselbonus? Hier findest du alle wichtigen Definitionen — von A wie Arbeitspreis bis Z wie Zählerstand.
Stand: April 2026 · 60 Begriffe
Ü
- Übertragungsnetz (380 kV)
- Das Übertragungsnetz ist die Hochspannungs-Ebene des Stromnetzes (380 kV und 220 kV). Es befördert große Strommengen über weite Distanzen. Deutschland hat 4 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNBs): TenneT, Amprion, TransnetBW, 50Hertz. Das Übertragungsnetz wird nach dem Netzentgeltverordnung reguliert.
A
- Arbeitspreis (ct/kWh)
- Der verbrauchsabhängige Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Strom, angegeben in Cent pro kWh. Er multipliziert mit deinem Jahresverbrauch ergibt den variablen Anteil deiner Stromrechnung. Je nach Anbieter und Tarif liegt der Arbeitspreis 2026 typischerweise zwischen 25 und 40 ct/kWh. Anders als der Grundpreis hängt der Arbeitspreis direkt davon ab, wie viel Strom du tatsächlich verbrauchst.
- Abschlag (monatliche Vorauszahlung)
- Der monatliche Vorauszahlungsbetrag, den du an deinen Stromanbieter leistest. Er wird auf Basis deines geschätzten Jahresverbrauchs berechnet. Am Ende der Abrechnungsperiode folgt die Jahresabrechnung: Hast du mehr verbraucht als abgeschlagen, zahlst du nach; bei Minderverbrauch erhältst du eine Rückerstattung. Der Abschlag kann jederzeit angepasst werden, wenn sich dein tatsächlicher Verbrauch ändert.
- Anbieterwechsel
- Der Wechsel von einem Stromanbieter zu einem anderen. Der Prozess dauert typischerweise 4–8 Wochen. Der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung beim alten und um alle Formalitäten. Die Stromversorgung wird nicht unterbrochen. Mit unserem Stromtarif-Optimierer findest du die besten Angebote in deiner Region und kannst direkt wechseln.
B
- Bonus (Sofortbonus / Neukundenbonus / Wechselbonus)
- Einmalige Gutschrift, die Stromanbieter neuen Kunden gewähren, um den Wechsel attraktiv zu machen. Der Sofortbonus wird direkt nach Vertragsabschluss gutgeschrieben, der Neukundenbonus oft nach der ersten Abrechnung. Wichtig: Boni sind meist an eine Mindestvertragslaufzeit geknüpft und werden bei vorzeitiger Kündigung zurückgefordert. Die tatsächliche Ersparnis ergibt sich erst, wenn der Gesamtpreis inkl. Bonus unter dem Grundversorgungstarif liegt.
- BNetzA (Bundesnetzagentur)
- Die Bundesnetzagentur ist die deutsche Regulierungsbehörde für Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Im Energiebereich überwacht sie den Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten, reguliert die Netzentgelte und stellt sicher, dass Verbraucher faire Konditionen erhalten. Bei Problemen mit dem Stromanbieter oder Netzbetreiber kann die BNetzA eingeschaltet werden.
- Bilanzkreismanagement
- Ein Bilanzkreis ist eine organisatorische Einheit auf dem Strommarkt, in der Stromerzeugung und Stromverbrauch ständig abgeglichen werden müssen. Der Bilanzkreisverantwortliche (meist der Stromanbieter) muss sicherstellen, dass die physische Strommenge im Netz ausgeglichen ist. Abweichungen werden über Ausgleichsenergiepreise regelt. Das ist kompliziert, aber wichtig für die Netzstabilität.
C
- CO2-Bilanz / Strommix
- Die CO2-Bilanz eines Stromtarifs beschreibt, wie viel Kohlendioxid (in g CO2 pro kWh) bei der Stromerzeugung ausgestoßen wird. Der deutsche Strommix enthält Strom aus erneuerbaren Quellen, Kernkraft, Braun- und Steinkohle sowie Gas. Ökostromtarife weisen eine deutlich niedrigere CO2-Bilanz auf. Anbieter sind verpflichtet, ihren Strommix jährlich offenzulegen (Stromkennzeichnung nach §42 EnWG).
- CO2-Aufschlag (BEHG)
- Der CO2-Aufschlag ist eine Steuer auf Energieträger wie Heizöl, Gas und Kohle, eingeführt durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). 2026 liegt der Satz bei 45 EUR/Tonne CO2. Für Stromkunden betrifft das weniger direkt (Strom kommt von Kohle, Gas oder Renewables), aber beim Heizen/Heizöl spüren Haushalte die CO2-Abgabe deutlich.
D
- Discounter (Stromanbieter)
- Günstige Stromanbieter ohne eigene Erzeugungsanlagen, die Strom am Großhandelsmarkt einkaufen und mit schlanken Kostenstrukturen günstig weiterverkaufen. Bekannte Beispiele sind eprimo, E WIE EINFACH und Yello. Discounter bieten oft niedrigere Preise als Grundversorger, können aber bei steigenden Großhandelspreisen häufiger Preisanpassungen vornehmen.
- DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)
- Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist 2024 in Deutschland in Kraft getreten und löst das frühere Telemediengesetz (TMG) ab. Es regelt u. a. die Impressumspflicht für Online-Dienste (§5 DDG, vorher §5 TMG) und die Offenlegungspflicht für kommerzielle Kommunikation (§6 DDG). Für Affiliate-Websites bedeutet das: Werbende Links müssen klar als solche gekennzeichnet sein.
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
- Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch GDPR) regelt seit Mai 2018, wie personenbezogene Daten in der EU verarbeitet werden dürfen. Für Energievergleichsportale relevant: Tracking-Tools wie Google Analytics dürfen erst nach ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers geladen werden (Consent Mode). Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
- Direktvermarktung
- Direktvermarktung ist ein Strommarkt-Mechanismus, bei dem Erzeuger erneuerbarer Energien ihren Strom nicht über die EEG-Förderung, sondern direkt am Spotmarkt verkaufen. Das ist seit 2015 für größere Anlagen verpflichtend. Die Erzeuger erhalten einen Bonus (Marktprämie) zusätzlich zum Marktpreis. Das führt zu wettbewerbsgerechteren Preisen.
E
- EEG-Umlage (seit 2022 abgeschafft)
- Die EEG-Umlage finanzierte bis 2022 die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Sie wurde auf alle Verbraucher umgelegt und betrug im Jahr 2021 noch 6,5 ct/kWh. Seit dem 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage auf null abgesenkt und wird seitdem aus dem Bundeshaushalt finanziert. Sie erscheint nicht mehr als separater Posten auf der Stromrechnung, ist aber weiterhin indirekt in den Netzentgelten und Abgaben enthalten.
- Energieversorger
- Ein Energieversorger (auch Stromanbieter) ist ein Unternehmen, das Strom an Endkunden verkauft. In Deutschland gibt es über 1.000 verschiedene Stromanbieter, von lokalen Stadtwerken bis zu bundesweiten Discountern und Ökostromanbietern. Der Energieversorger ist nicht zwingend identisch mit dem Netzbetreiber — diese Trennung ist seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 gesetzlich vorgeschrieben.
- Ersatzversorgung
- Wird dein Vertrag mit einem Stromanbieter beendet und du hast noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen, springt automatisch der zuständige Grundversorger in die Ersatzversorgung (§38 EnWG). Diese gilt maximal drei Monate und ist in der Regel deutlich teurer als marktübliche Tarife. Nach drei Monaten wechselt dein Anschluss automatisch in die Grundversorgung, sofern du keinen neuen Tarif gewählt hast.
- EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Das EEG ist das Kerngesetz für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Die Version 2023 hat die Ausbauziele erhöht: 80% des Stromverbrauchs sollen 2030 aus Erneuerbaren stammen. Das EEG finanziert die Förderung über die Netzentgelte und Umlagen. Es ist regelmäßig reformiert worden (2000, 2012, 2017, 2021, 2023) um Ziele zu erhöhen und Wettbewerb zu stärken.
- Eigenversorgung (PV-Eigenverbrauch)
- Eigenversorgung bedeutet, dass du deinen Strom selbst erzeugst (z. B. mit Solaranlagen) und ihn direkt verbrauchst. Der selbst erzeugte Strom kostet dich nur die Betriebskosten (ca. 0,5–1 ct/kWh), nicht den Marktpreis (36 ct/kWh). Wichtig: Eigenverbrauch unterliegt der EEG-Umlage (teilweise befreit für kleine Anlagen bis 25 kWp, Stand 2023).
F
- Festpreis-Tarif
- Ein Festpreis-Tarif garantiert für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit, dass Grundpreis und Arbeitspreis nicht erhöht werden. Diese Preisgarantie schützt dich vor kurzfristigen Marktpreiserhöhungen. Üblich sind Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten. Nach Ablauf der Preisgarantie kann der Anbieter die Preise anpassen — du hast dann meist ein Sonderkündigungsrecht. Festpreise gelten häufig nicht für Steuern und staatlich regulierte Abgaben.
- Förderverein Ökostrom
- Ein Zusammenschluss von Verbraucherschützern und Umweltorganisationen, die Standards für echten Ökostrom entwickeln und kontrollieren. Sie sind u. a. hinter dem ok-power Label aktiv. Das Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und sicherzustellen, dass Ökostrom-Kauf wirklich die Energiewende fördert.
G
- Grundpreis (€/Monat)
- Der monatliche Festbetrag, den du unabhängig von deinem Stromverbrauch zahlst. Er deckt die Fixkosten des Anbieters wie Zählermiete, Messstellenbetrieb und Verwaltung ab. Typischerweise liegt er zwischen 5 und 15 € pro Monat. In der Jahresabrechnung wird er als Grundpreis × 12 Monate ausgewiesen. Bei niedrigem Jahresverbrauch fällt der Grundpreis prozentual stärker ins Gewicht — hier lohnt sich ein Vergleich besonders.
- Grundversorger / Grundversorgung
- Der Grundversorger ist der Stromanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert und gesetzlich verpflichtet ist, jeden Haushalt in seinem Gebiet mit Strom zu versorgen (§36 EnWG). Die Grundversorgung ist der Auffangtarif — meist einer der teuersten verfügbaren Optionen. Wer aktiv keinen Tarif wählt, landet automatisch in der Grundversorgung des lokalen Grundversorgers.
- Garantierter Preis vs. Preisanpassungsklausel
- Ein garantierter Preis bedeutet, dass der Anbieter für einen definierten Zeitraum keine Preiserhöhungen vornehmen darf. Enthält der Vertrag dagegen eine Preisanpassungsklausel, darf der Anbieter die Preise — nach rechtlichen Vorgaben mit angemessener Frist — anpassen. Bei einer Preiserhöhung steht dir als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. Wechseltarife enthalten häufig eine Preisgarantie für das erste Vertragsjahr.
H
- HT/NT (Hoch-/Niedertarif)
- Hoch- und Niedertarif (HT/NT) sind zeitabhängige Strompreise, bei denen tagsüber (Hauptlastzeit) ein höherer Preis und nachts oder an Wochenenden ein günstigerer Preis gilt. Dafür ist ein zweiteiliger Zähler notwendig. Relevant vor allem für Haushalte mit Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung oder E-Auto, die ihren Verbrauch gezielt in günstige Zeiten verlagern können. Im Zuge der Smart-Meter-Rollouts kommen dynamische Tarife hinzu.
- HKN (Herkunftsnachweis)
- Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein digitales Zertifikat, das beweist, dass 1 MWh Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Der Anbieter kauft HKNs und «deckt» damit seinen Kundenstrom ab. Das System ist international: Ein HKN kann aus Norwegens Wasserkraft oder deutschen Windanlagen stammen. Das führt zu Kritik wegen «Greenwashing» (Kauf billiger ausländischer HKNs). Echte Ökostrom-Label wie Grüner Strom setzen strengere Kriterien.
K
- Konzessionsabgabe
- Die Konzessionsabgabe ist eine Zahlung der Netzbetreiber an Gemeinden für das Recht, öffentliche Wege zur Verlegung von Stromleitungen zu nutzen. Sie beträgt je nach Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh und ist Bestandteil des Netzentgelts, das auf deiner Stromrechnung ausgewiesen wird. Die Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt und kann nicht verhandelt werden.
- KWKG-Umlage
- Die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) finanziert die Förderung von Strom aus gekoppelter Wärme- und Stromerzeugung. Sie ist ein Bestandteil der Stromrechnung und beträgt typischerweise weniger als 0,5 ct/kWh. Wie die meisten Netzumlagen ist sie reguliert und wird von der Bundesnetzagentur jährlich festgelegt.
- kWh (Kilowattstunde)
- Die Kilowattstunde ist die Abrechnungseinheit für elektrische Energie. Ein Gerät mit einer Leistung von 1.000 Watt (1 kW) verbraucht in einer Stunde genau 1 kWh. Ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt verbraucht ca. 2.500 kWh pro Jahr, ein 4-Personen-Haushalt ca. 4.000 kWh. Der Arbeitspreis deines Stromtarifs wird in Cent pro kWh (ct/kWh) angegeben.
- Konzessionsabgabe
- Eine Gebühr, die Gemeinden von Stromanbietern für die Nutzung ihrer Straßen (um Stromleitungen zu verlegen) erhalten. Diese Konzessionsabgabe liegt typischerweise bei 1–2 ct/kWh und wird über den Strompreis weitergegeben. Sie ist lokal unterschiedlich und trägt zu regionalen Preisunterschieden bei.
L
- Laufzeit (Mindestvertragslaufzeit)
- Die Mindestvertragslaufzeit gibt an, wie lange du an einen Stromanbieter gebunden bist. Üblich sind 12 oder 24 Monate; Tarife ohne Mindestlaufzeit bieten maximale Flexibilität. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn du nicht fristgerecht kündigst. Die Kündigungsfrist beträgt meist vier bis sechs Wochen vor Ende der Laufzeit. Bei Preiserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht.
- Lastgang (kontinuierliche Messung)
- Ein Lastgang ist die kontinuierliche Aufzeichnung des Stromverbrauchs über die Zeit — typischerweise in 15-Minuten-Abständen. Smart Meter erfassen und übertragen Lastgänge automatisch. Lastgänge helfen Versorgern und Kunden, Verbrauchsmuster zu verstehen und Flexibilität zu nutzen (z. B. Laden von E-Autos in Off-Peak-Zeiten).
M
- Mindestabnahme (kWh/Jahr)
- Einige Sondertarife enthalten eine Mindestabnahmemenge in kWh pro Jahr. Wird diese nicht erreicht, können Aufschläge fällig werden oder der Anbieter passt die Abrechnungsklasse an. Bei normalen Haushaltsstromtarifen ist eine Mindestabnahme unüblich. Achte bei der Tarifwahl darauf, ob eine solche Klausel im Kleingedruckten enthalten ist.
- Mehrwertsteuer (19 %)
- Auf Strom für Haushaltskunden fällt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Alle Preisangaben im Energiebereich müssen gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise inklusive MwSt. ausgewiesen werden. Während der Energiekrise 2022/2023 gab es in Deutschland eine vorübergehende Senkung auf 7 % für Erdgas und Fernwärme, nicht jedoch für Haushaltsstrom.
- Marktstammdatenregister (MaStR)
- Das Marktstammdatenregister ist eine zentrale Datenbank aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland (Windkraft, Solar, Wasserkraft, Biogas, etc.). Betrieben von der Bundesnetzagentur. Dort sind Name, Standort, Leistung und Inbetriebnahmedatum jeder Anlage registriert. Das Register ist öffentlich einsehbar und hilft bei Transparenz über die Energiewende-Fortschritte.
N
- Netzbetreiber vs. Stromanbieter
- In Deutschland sind Stromerzeugung, -transport und -vertrieb seit 1998 entflochten. Der Netzbetreiber betreibt die Leitungen und ist für die physische Lieferung zuständig — er kann nicht frei gewählt werden. Der Stromanbieter hingegen ist das Unternehmen, das dir Strom verkauft und dessen Tarif du frei wählen kannst. Dein Strom fließt immer über das lokale Netz, egal bei welchem Anbieter du Kunde bist.
- Netzentgelt (ct/kWh)
- Das Netzentgelt deckt die Kosten für Transport und Verteilung des Stroms über das Leitungsnetz. Es ist ein regulierter Preisbestandteil, der von der Bundesnetzagentur genehmigt wird und je nach Region unterschiedlich hoch ist. Das Netzentgelt macht in der Regel 20–30 % des Gesamtstrompreises aus und ist nicht direkt durch die Tarifwahl beeinflussbar.
- Neukundenbonus
- Einmalige Gutschrift, die ausschließlich Neukunden eines Anbieters gewährt wird — also Kunden, die noch nie bei diesem Anbieter Vertragsnehmer waren. Häufig an eine Mindestvertragslaufzeit oder einen Mindestverbrauch geknüpft. Wichtig: Bei der Berechnung der tatsächlichen Jahreskosten sollte der Bonus auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, um einen fairen Vergleich zu ermöglichen.
- Netzentgeltverordnung (StromNEV)
- Die Netzentgeltverordnung (StromNEV) regelt, wie Netzbetreiber ihre Gebühren für die Stromverteilung berechnen dürfen. Sie legt fest, dass Netzentgelte transparent und leistungsgerecht sein müssen. Die StromNEV wird von der Bundesnetzagentur überwacht. Typisch liegt das Netzentgelt bei 6–8 ct/kWh, regional unterschiedlich.
P
- Preisanpassungsklausel
- Eine Preisanpassungsklausel erlaubt dem Stromanbieter, die Tarife während der Vertragslaufzeit zu ändern. Solche Klauseln müssen transparent und rechtlich zulässig formuliert sein. Bei einer Preiserhöhung muss der Anbieter rechtzeitig informieren; du hast dann ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung von Fristen. Preisanpassungsklauseln gelten häufig nicht für Steuern und staatliche Abgaben.
- PLZ-basierter Vergleich
- Die Postleitzahl (PLZ) bestimmt in Deutschland, welcher Netzbetreiber für dein Netzgebiet zuständig ist und welche Netzentgelte anfallen. Da Netzentgelte regional unterschiedlich sind, variieren die Gesamtstrompreise je nach PLZ. Ein seriöser Stromtarifvergleich berücksichtigt deshalb die PLZ und zeigt Tarife, die in deinem Netzgebiet tatsächlich verfügbar sind.
- Photovoltaik-Speicher (Batteriespeicher)
- Ein Batteriespeicher (meist Lithium-Ionen) speichert tagsüber Strom aus der PV-Anlage und gibt ihn abends/nachts an den Haushalt ab. Das erhöht die Eigenversorgungsquote von 30% (ohne Speicher) auf 60–80% (mit Speicher). Kosten: 10.000–20.000 EUR nach Größe, Amortisationszeit: 10–15 Jahre. Förderung über BAFA/KfW verfügbar.
S
- Sondertarif vs. Grundversorgungstarif
- Als Sondertarife werden alle Stromtarife bezeichnet, die außerhalb der gesetzlich geregelten Grundversorgung abgeschlossen werden. Sie sind in der Regel günstiger, können aber kürzere Kündigungsfristen oder Preisanpassungsklauseln enthalten. Der Grundversorgungstarif hingegen ist reguliert und unterliegt strengeren Preistransparenzregeln — dafür ist er meist teurer.
- Smart Meter / iMSys (intelligentes Messsystem)
- Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem, iMSys) ist ein digitaler Stromzähler, der Verbrauchsdaten in kurzen Intervallen erfasst und an den Netzbetreiber übermittelt. Ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh oder bei Photovoltaikanlagen ist der Einbau verpflichtend. Smart Meter ermöglichen zeitvariable Tarife und ein besseres Lastmanagement, erhöhen aber auch die Anforderungen an den Datenschutz.
- Stromsteuer (§3 StromStG, 2,05 ct/kWh)
- Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Strom, geregelt im Stromsteuergesetz (StromStG). Für Haushaltskunden beträgt sie 2,05 ct/kWh (Stand 2026). Sie wurde 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt und erscheint als eigener Posten auf der Stromrechnung. Bestimmte industrielle Großverbraucher können Ermäßigungen beantragen.
- Standby-Verbrauch
- Der Stromverbrauch von Geräten im Ruhezustand — also TV, Router, Drucker, die nicht aktiv genutzt werden, aber noch Strom ziehen. Ein typischer Haushalt verbraucht 40–80 W im Standby ständig, das entspricht ca. 300–500 kWh pro Jahr oder 100–180 EUR Kosten. Mit Schaltleisten oder Zeitschaltuhren lässt sich dieser unsichtbare Verbrauch senken.
- Sonderabschreibung PV (§7g EStG)
- Eine steuerliche Vergünstigung für Eigentümer von Solaranlagen: Die Investitionskosten können über einen verkürzten Abschreibungszeitraum steuerlich geltend gemacht werden. Das reduziert die Steuerlast in den ersten Jahren. Regelung in §7g EStG. Für Privatpersonen oft weniger relevant (zu kleine Einkünfte), aber für Gewerbe interessant.
T
- TMG (Telemediengesetz — historisch)
- Das Telemediengesetz (TMG) regelte bis 2024 die rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Dienste in Deutschland, insbesondere Impressumspflicht und Haftungsfragen. Es wurde 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, das auf dem EU Digital Services Act (DSA) basiert. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (früher §5 TMG) findet sich nun in §5 DDG.
- TÜV-zertifiziert
- Stromtarife können vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) auf verschiedene Merkmale geprüft werden — z. B. Ökostromqualität (Herkunftsnachweise), Preistransparenz oder Servicequalität. Das TÜV-Siegel auf einem Tarif ist ein Qualitätsindikator, ersetzt aber nicht den eigenen Tarifvergleich, da auch nicht-TÜV-zertifizierte Tarife günstiger und qualitativ hochwertig sein können.
- Tarifrechner (Stromvergleich)
- Ein Online-Tool, das alle Stromtarife der Anbieter in deiner Region vergleicht und die günstigsten anzeigt. Unser Stromtarif-Optimierer ist ein solches Tarifrechner-Tool: Du gibst PLZ, Jahresverbrauch und optional Vorlieben ein, und wir zeigen dir Ergebnisse sortiert nach Jahreskosten. Tarifrechner sind unverbindlich und kostenlos.
V
- Verbrauchsabhängiger Preis = Arbeitspreis
- Der verbrauchsabhängige Anteil deiner Stromrechnung ist der Arbeitspreis (ct/kWh). Er steigt proportional mit deinem Verbrauch. Im Gegensatz dazu steht der Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch jeden Monat anfällt. Bei der Tarifwahl gilt: Haushalte mit niedrigem Verbrauch profitieren von einem niedrigen Grundpreis; Haushalte mit hohem Verbrauch sollten vor allem den Arbeitspreis optimieren.
- Verivox / Check24 (Vergleichsportale)
- Verivox und Check24 sind die größten deutschen Vergleichsportale für Strom, Gas, Versicherungen und weitere Produkte. Sie zeigen Tarife von kooperierenden Anbietern und erhalten beim Vertragsabschluss eine Provision. Nicht alle am Markt verfügbaren Tarife werden angezeigt — einige Anbieter vertreiben ihre günstigsten Tarife ausschließlich direkt. Ein direkter Anbieterkontakt kann sich daher lohnen.
- Vorkasse-Tarif (Hinweis)
- Bei Vorkasse-Tarifen zahlst du den Jahresbetrag oder mehrere Monate im Voraus. Im Gegenzug bieten Anbieter oft besonders günstige Preise. Achtung: Im Insolvenzfall des Anbieters ist dein Vorkasse-Betrag gefährdet. Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht und empfehlen, die Bonität des Anbieters vor Abschluss zu prüfen.
- Verteilnetz (Mittel- und Niederspannung)
- Das Verteilnetz ist die Ebene unter dem Übertragungsnetz (10 kV bis 0,4 kV). Es verteilt den Strom von lokalen Umspannwerken zu einzelnen Straßen und Haushalten. Es gibt tausende lokale Verteilnetzbetreiber in Deutschland (Stadtwerke, regionale Netzbetreiber). Das Verteilnetz ist technisch komplexer und teurer als das Übertragungsnetz.
W
- Wechselprozess (4–8 Wochen)
- Der Wechsel von einem Stromanbieter zum anderen dauert in Deutschland typischerweise vier bis acht Wochen. Du schließt beim neuen Anbieter einen Vertrag ab, dieser kündigt deinen alten Vertrag in deinem Namen. In dieser Zeit bist du lückenlos versorgt. Eine Unterbrechung der Stromversorgung beim Anbieterwechsel ist gesetzlich ausgeschlossen. Scheitert der Wechsel, verbleibst du automatisch beim bisherigen Anbieter.
- Wechselgarantie
- Viele Stromanbieter bieten eine Wechselgarantie: Sie übernehmen die Kündigung beim alten Anbieter vollständig und gewährleisten, dass du nahtlos versorgt wirst. Falls der Wechsel scheitert (z. B. wegen Bonität oder Mindestlaufzeit beim alten Anbieter), bleibt der Strom trotzdem an. Die Wechselgarantie ist ein Service-Merkmal, kein gesetzliches Recht.
- Wärmespeicher (Thermischer Speicher)
- Ein Behälter mit Wasser oder anderen Medien, der Wärme speichert (von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Heizungen). Morgens/tagsüber wird Wärme gespeichert, nachts abgegeben. Ein Pufferspeicher bei Wärmepumpen oder ein Warmwasserspeicher bei Solaranlagen — beides reduziert den Stromverbrauch für Heizung. Typische Größe: 200–1.000 Liter.
Z
- Zählerstand
- Der Zählerstand ist der aktuelle Verbrauchswert deines Stromzählers in kWh. Du musst ihn beim Wechsel des Anbieters oder zum Jahresende ablesen und dem Anbieter mitteilen. Stimmt der abgelesene Wert mit dem geschätzten Verbrauch überein, entsteht keine Differenz in der Jahresabrechnung. Beim Smart Meter wird der Zählerstand automatisch übertragen.
- Zähler ablesen
- Das Ablesen des Stromzählers bezeichnet das Erfassen des aktuellen kWh-Werts. Bei analogen Ferrariszählern liest du die Ziffernfolge direkt ab. Bei digitalen Zählern gibt es oft eine Display-Taste. Bei Smart Metern erfolgt die Übertragung automatisch. Korrekte Ablesungen sind wichtig: Falsche Werte führen zu ungenauen Abrechnungen und können Nachzahlungen oder unnötige Rückerstattungen verursachen.
Ö
- Ökostrom
- Ökostrom bezeichnet Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse. In Deutschland können Anbieter Strom als Ökostrom kennzeichnen, wenn sie entsprechende Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin, GoO) besitzen. Die Qualität variiert: Hochwertige Ökostromtarife tragen Zertifikate wie ok-power, Grüner Strom Label oder TÜV-Siegel und stellen sicher, dass echte neue erneuerbare Kapazitäten gefördert werden.
- Ökostrom-Zertifikat (TÜV, ok-power, Grüner Strom Label)
- Unabhängige Zertifikate bestätigen die Qualität von Ökostromtarifen. Das ok-power-Label und das Grüner Strom Label verlangen nicht nur Herkunftsnachweise, sondern auch Zusatzinvestitionen in neue erneuerbare Anlagen. Das TÜV-Siegel (TÜV Rheinland / TÜV Nord) bescheinigt die korrekte Verwendung von Herkunftsnachweisen. Verbraucherzentralen empfehlen beim Ökostromkauf auf solche Siegel zu achten.
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